
Sie wollen sich abmelden? Schade. Wenn Sie mit unserer Arbeit unzufrieden waren, dann würde sich unser Schulleiter Herr Läpple über ein Gespräch mit Ihnen freuen.
Bitte besprechen Sie in jedem Fall Ihre Abmeldung zuvor mit Ihrem (dem) Lehrer / mit der Lehrerin Ihres Kindes.
Unsere Kündigungsfristen im Hauptfachunterricht:
Abmeldung zum Ende des Wintersemesters (30. April):
Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. März bei uns eingegangen sein.
Abmeldung zum Ende des Sommersemesters (31. Oktober):
Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. September bei uns eingegangen sein.
Unsere Kündigungsfristen im Klassenunterricht und Chor:
Abmeldung zum Ende des Wintersemesters (28. Februar):
Ihre Kündigung muss bis spätestens 31. Januar bei uns eingegangen sein.
Abmeldung zum Ende des Sommersemesters (31. August):
Ihre Kündigung muss bis spätestens 31. Juli bei uns eingegangen sein.
Innerhalb der Probezeit (6 Monate):
Innerhalb der Probezeit können Sie zum Monatsende mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Kündigungen außerhalb dieser Kündigungszeiten können nur unter bestimmten Voraussetzungen entgegen genommen werden. Bitte beachten Sie dabei unsere
Schulgeld- u. Schulordnung 2010/11 | pdf | 107 kB.
Für Angebote bei unseren Kooperationspartnern gelten spezielle Regelungen.
Wir werden uns nach Eingang umgehend bei Ihnen melden.