Beginn: 16:00 Uhr
Ort: Schlössle, Saal
Beginn: 11:00 Uhr
Ort: Schlössle, Saal
Beginn: 15:00 Uhr
Ort: Schlössle, Saal
Es spielen die Schüler der Klasse Martina Wratsch.
Die Schulgelder sind monatlich, auch in den Ferien zu entrichten.
Die nachfolgende Schulordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.
FACH | Schulgeld/Monat |
Musikwichtel, Musikzwerge | 29,00 € 29,00 € |
Musikalische Früherziehung (MFE) | 34,00 € |
Rhythmisch musikalischer Grundkurs, Trommelgruppe SingenPlus | 37,00 € 37,00 € 48,00 € |
Chor mit Hauptfach | 8,00 € |
Chor ohne Hauptfach | 20,00 € |
U-Zeit/Woche | Schulgeld/Monat |
25 Minuten | 66,00 € |
30 Minuten | 78,00 € |
40 Minuten | 105,- € |
45 Minuten | 118,00 € |
50 Minuten | 131,00 € |
30 Minuten | 42,00 € |
40 Minuten | 53,00 € |
45 Minuten | 44,00 € |
Für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren, die intensiv musizieren und das Ziel haben, nach dem Schulabschluss ein Musikstudium zu absolvieren.
Nähere Auskünfte über das Sekretariat.
Die monatlichen Kosten betragen 160,00 EURO.
Da die studienvorbereitende Ausbildung bereits eine Förderung darstellt, wird keine Ermäßigung gewährt.
Für Schülerinnen, die einen Hauptfach-Unterricht bei uns besuchen, sind die Ergänzungsfächer kostenlos.
Orchester Kammermusik Bands Ensembles | 10,- |
Anmeldegebühr (einmalig) | 8,00 € |
Verwaltungsgebühr bei Zahlung durch Rechnung | 2,00 € |
Kosten für Mahnschreiben und Lastschriftrückgaben | 2,00 € |
Aufschlag für Schüler ab 27 Jahren | 15% |
Schnupperkarte | 120,00 € (3 x 45 Min.) |
Zehnerkarten (für Erwachsene) | 380,00 € (10 x 45 Min.) 285,00 € (10 x 30 Min.) |
Auswärtigenzuschlag | 5,00 € |
*Der Auswärtigenzuschlag wird berechnet für alle Musikschüler, deren 1. Wohnsitz nicht Kirchheim unter Teck ist und deren Gemeinde sich nicht an der Finanzierung der Kirchheimer Musikschule beteiligt.
Die Musikschule Kirchheim unter Teck gewährt zwei Ermäßigungsarten:
1. Geschwisterermäßigung
Bei Anmeldung von zwei Kindern einer Familie: 7 %, bei Anmeldung von drei und mehr Kindern einer Familie: 17 %.
2. Sozialermäßigung
Sozialermäßigung wird gewährt nach vorheriger Vorlage des Kirchheimer Sozialpasses für die Dauer der Gültigkeit um
50 %. Rückwirkend kann ein Anspruch auf Sozialermäßigung nicht geltend gemacht werden.
ausleihbar für max. 12 Monate, danach doppelte Leihgebühr
Streich-/Zupfinstrument | 12,50 |
Blasinstrument | 15,- |