Entgeltordnung

Kursunterricht

Elementarunterricht*

wöchentlich

€/Monat

Musikwichtel*/Musikzwerge*/
Musikalische Früherziehung*

45 Min.

33,00 €

RMG* (Rhythmisch-Musikalischer Grundkurs)

45 Min.

41,00 €

Trommelgruppe*

30 Min.

41,00 €

Instrumentenkarussell* 30 Min.

50,00 €

 

Kooperationsunterricht*

wöchentlich

€/Monat

Kleine Klasse (4-7 Schüler*innen)*

45 Min.

41,00 €

3er Gruppe

45 Min.

46,00 €

*Diese Angebote sind jährlich kündbar.

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht
pro Woche

€/Monat

Gruppenunterricht
pro Woche
je Schüler*in

€/Monat

25 Minuten

72,50 €

-

-

30 Minuten

86,00 €

2er Gruppe

46,00 €

40 Minuten

115,00 €

2er Gruppe

57,00 €

45 Minuten

129,00 €

3er Gruppe

48,00 €

50 Minuten

144,00 €

-

-

 

Wintersemester:                                  01. September – 28./29. Februar

Sommersemester:                              01. März – 31. August

Das Schuljahr teilt sich in zwei Semester zu jeweils sechs Monaten.

Abmeldungen sind möglich
- bis 15. Januar (zum 28./29.02)
- bis 15. Juli (zum 31.08.)

Die Probezeit bei Neuanmeldungen beträgt 3 Monate (ausgenommen Kooperationsangebote im Rahmen des Ganztages)

Ergänzungsfächer/Ensembles

Die Teilnahme an Ensembles und Chören ist für Schüler*innen der Musikschule Kirchheim kostenfrei.
Für externe Schüler*innen beträgt das Ensembleentgelt 11€ monatlich.
Seit 2011 bietet die Musikschule Kirchheim für besonders fleißige und begabte Schüler*innen eine Studienvorbereitende Ausbildung an. Nähere Informationen erteilt das Sekretariat.

Sonstige Entgelte:

Anmeldebeitrag (einmalig)

15,00 €

Zahlung durch Rechnung

5,00 €

Kosten Lastschriftrückgabe

5,00 €

Auswärtigenzuschlag*

15%
(max. 15€)

Zuschlag für Schüler ab 27 J.

15%

Zehnerkarte f. Erwachsene 30 Min.
Zehnerkarte f. Erwachsene 45 Min.

316,00 €
422,00 €

Schnupperkarte f. Erwachsene
(3x 45 Min.)

137,00 €

*Der Auswärtigenzuschlag wird berechnet für alle Musikschüler,*innen deren 1. Wohnsitz nicht Kirchheim unter Teck ist, und deren Gemeinde sich nicht an der Finanzierung der Kirchheimer Musikschule beteiligt. Schüler*innen aus Weilheim an der Teck sind vom Auswärtigenzuschlag befreit.

Leihentgelt für Instrumente:

Streich-/Zupfinstrumente
(max. 12 Monate)

18,00 €

Blasinstrumente
(max. 12 Monate)

20,00 €

Die Musikschule Kirchheim unter Teck e.V. ist eine staatlich anerkannte Einrichtung außerschulischer Jugendbildung in privatrechtlicher Trägerschaft. Sie ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und arbeitet gemeinnützig.

 
Die Arbeit der Musikschule wird durch die Unterrichtsentgelte, durch einen jährlichen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg und durch freiwillige Leistungen/Zuschüsse der Stadt Kirchheim unter Teck und Weilheim an der Teck ermöglicht.

Entgeltordnung

  1. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Unterrichtsentgelte beginnt mit dem ersten Unterrichtsmonat gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Unterrichtsentgeltordnung.
  2. Die Erziehungsberechtigten bzw. Schüler*innen erhalten bei der Anmeldung eine Aufstellung, aus der die Höhe und Zusammensetzung des Unterrichtsentgeltes hervorgeht.
  3. Die Unterrichtsentgelte sind ungeachtet der Feiertags- und Ferienordnung in Baden-Württemberg jeweils für die unter Punkt 1 und 2 der Schulordnung genannten Fristen in monatlichen Raten bis zur Abmeldung zu leisten. Die erteilte Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Unterrichtsentgeltes erlischt bei Vorliegen einer schriftlichen Abmeldung gemäß dem darauf vermerkten Datum (siehe Schulordnung, Punkte 2.1 und 2.2)
  4. Bei der Anmeldung erklärt sich der Zahlungspflichtige einverstanden, dass durch Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats das Unterrichtsentgelt monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen wird. Hiervon abweichend kann in begründeten Einzelfällen Bezahlung auf Rechnung vereinbart werden. Die zusätzlichen Bearbeitungskosten betragen 5€/Rechnung.
  5. Die Abmeldung vom Unterricht an der Musikschule Kirchheim unter Teck e.V. wird akzeptiert, wenn sie fristgemäß und schriftlich bei der Schulleitung eingegangen ist (s. Schulordnung, Punkt 2.1 und 2.2)
  6. Im Fall einer Änderung der Unterrichtsentgelte werden Abmeldungen zum Termin der Änderung entgegengenommen.
  7. Ermäßigungen der Unterrichtsentgelte werden gewährt als
    Geschwisterermäßigung:
    Bei Anmeldung von zwei Kindern einer Familie: 10% des Unterrichtsentgeltes.
    Bei Anmeldung von drei und mehr Kindern einer Familie: 20% des Unterrichtsentgeltes.
    b. Sozialermäßigung wird gewährt nach vorheriger Vorlage des Kirchheimer Stadtpasses für die Dauer der Gültigkeit um 50%. Rückwirkend kann kein Anspruch auf Sozialermäßigung geltend gemacht werden.
  8. Sonstige Entgelte und Leihentgelte für Instrumente sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
  9. Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2024 in Kraft.