Begabtenförderung

Um eine studienvorbereitende Abteilung anbieten zukönnen, haben sich folgende Musikschulen zusammengeschlossen: Musikschule Kirchheim unter Teck e.V.; Musikschule Neckartailfingen e.V., Musikschule Köngen/Wendlingen a. Neckar e.V. und die Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen. Dieses Unterrichtsangebot bietet eine exzellente Förderung für Begabung, Leistungsbereitschaft und Fleiß.

Das Ziel der Studienvorbereitung (StuVo) besteht darin, Schüler*innen die eine besondere Begabung haben, eine außerordentliche Leistungsbereitschaft signalisieren und den entsprechenden Fleiß aufbringen, eine besondere Förderung zukommen zu lassen, damit sie sich für ein Studium an einer Musikhochschule o.ä. qualifizieren können. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, ein solches Studium aufzunehmen.

Bedingungen für die Teilnahme an der StuVo:

  • Die Teilnahme an der StuVo wird von der Lehrkraft vorgeschlagen.
    Voraussetzung sind besondere Leistungen im Vokalbereich oder Instrumentalspiel. Das Spielniveau sollte vergleichbar mit einem 1. Preis beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ sein.
  • Der Leistungsstand wird durch ein Vorspiel vor der Aufnahme in die SVA nachgewiesen. Das Vorspiel wird durch mindestens drei Personen aus dem Kompetenzkreis bewertet.
  • Der Kompetenzkreis besteht aus Lehrkräften der Studienvorbereitung
  • Instrumental- und Vokalschüler*innen können grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr folgende Unterrichte in Anspruch nehmen:

Hauptfachunterricht wöchentlich: 2 x 45 Minuten
Nebenfachunterricht wöchentlich: 30 Minuten

Bei den Hauptfächern Klavier oder Gitarre wird als Nebenfach ein Melodieinstrument, Gesang oder Kammermusik gewählt. Bei einem Hauptfach Melodieinstrument oder Gesang ist als Nebenfach Klavier verpflichtend. Darüberhinaus musizieren StuVo Schüler*innen in einem Ensemble und/oder Orchester.
Mindestens einmal jährlich finden Prüfungsvorspiele im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (konzertantes Vorspiel, bis max. 10 Minuten) statt.

Der angebotene Theorie- und Gehörbildungsunterricht ist verpflichtend. Dieser findet an zwei Wochenenden jährlich (März und September) statt. Die Einteilung der Schüler*innen findet je nach Lernstand in verschiedene Leistungsstufen statt. Im letzten Unterrichtssemester vor der Aufnahmeprüfung soll die Teilnahme in der höchsten Leistungsstufe erreicht sein.

Das Unterrichtsentgelt für die StuVo beträgt monatlich 160€. An- und Abmeldungen erfolgen in Schriftform. Es gelten die allgemeinen Anmelde- und Kündigungsbedingungen/Schulordnung der jeweiligen Musikschule. Die Entgeltordnung der Musikschule Kirchheim unter Teck e.V., insbesondere die Regelung zur Geschwisterermäßigung und zum Auswärtigenzuschlag) finden keine Anwendung.

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